Veröffentlicht am 26.10.2023

Denkmalschutzbehörde will Spielplatz neben Ehrenmal in Tübingen verbieten

Wir denken stets an die im Stillen,
die gegen ihren Lebenswillen
im Angriffskrieg als halbe Kinder
töten mussten und dann in der
Hölle von Verdun im Graben
lagen und ihr Leben gaben.

Ob wir nicht die Kriegerseelen
mit Totenstille wieder quälen?
Was ist, wenn sie –wenn wir nicht stören–
die Todesschreie lauter hören?
Den Lärm und Donner der Kanonen?
Wenn jene, die im Jenseits wohnen,

den Horror nur nicht hören können,
wenn Kinder kreischen, toben, rennen?
Wenn sie die Kinderschreie stärken
und sie in Stein gemeißelt merken,
dass das Opfer ihres Lebens zwar
schlimm, doch nicht vergebens war?

„Wir ham als Kind den Krieg verloren,
doch diese spiel’n wie neu geboren.
Wir ham nicht alles ganz zerstört,
wenn man noch immer Kinder hört.
Wir ham zwar alles falsch gemacht,
doch trotzdem gibt’s ein Kind das lacht.“

Drum liebe ewig Gestrigen,
damit die Toten nicht den Rest kriegen
zieht nicht nochmal zu deren Qual
mit einem stummen Ehrenmal
ihr Andenken durch Euren Schmutz.
Spielplatzlärm ist Denkmalschutz.

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